Informationen an die Schulgemeinschaft, 29.6.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Eigenberechtigte der Oberstufe,
liebe Schülerinnen und Schüler,
 
wenn die Sonne ins Klassenzimmer blitzt und die Temperaturen die Badefreudigkeit wecken, ist der Sommer nah und die Ferien nicht weit.
Etappenplan und Schichtbetrieb bergen die gute Möglichkeit, in kleinen Gruppen intensiver als sonst Kompetenzen zu erwerben und in den Diskurs, ins Gespräch zu kommen. Ebenso sichern wir so die Einhaltung von Abstand, sowie Ruhe und Überblick.
 
Die Ereignisse der letzten Tage haben gezeigt, dass wir nach wie vor gut beraten sind, diese Maßnahmen mitzutragen und ich möchte daher
die letzte Schulwoche in bestehender Form fortsetzen (Gruppe A /B). Nur aus diesem Grund können wir heuer die Zeugnisse gruppenweise (A / B) schon vor Freitag vergeben.

 

Letzte Schulwoche: 06 07 – 10 07 2020

  • MO Unterricht (B) bis inkl. 4. Stunde nach Stundenplan. Unterricht ab der 5. Std. entfällt wegen Klassenkonferenzen.
  • DI Unterricht (B) nach Stundenplan ganztägig.
  • MI Unterricht (B) bis inkl. 5. Std. mit auf- und ausräumen der Klassen und Spinde (B) nach Plan, anschließend Zeugnisverteilung (B).
  • DO Unterricht (A) bis inkl. 5. Std. mit auf- und ausräumen der Klassen und Spinde (A) nach Plan, anschließend Zeugnisverteilung (A).
  • FR kein Unterricht, ev. Klassenkonferenzen bei Nachtragsprüfungen, auf- und ausräumen der Konferenzzimmer und Fachräume (LehrerInnen)
 
 

Berechtigung zum Aufsteigen mit Nicht genügend (NG)

Die Klassenkonferenz beschließt  neben der Verhaltensnote für jeden Schüler / jede Schülerin (SuS) vor allem die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe. Diese Berechtigung ist für SuS ohne NG immer gegeben. 
 
Im SJ 2019/20 ist diese Berechtigung auch mit einem NG immer gegeben. Allerdings raten wir zur Ablegung einer Wiederholungsprüfung (WHP), da erstens die Defizite aufgeholt werden und vor allem im Folgejahr ein Aufsteigen mit NG in diesem Fach nicht mehr möglich wäre.
 
Für SuS mit zwei oder mehr NG raten wir auf jeden Fall zur Ablegung von zwei WHP im Herbst. 
Sie erhalten nach der Konferenz am MO den Bescheid vom KV per Mail und bestätigen den Erhalt  per Mail  bitte möglichst umgehend, damit wir die Zeugnisse ausgeben können.
Spätestens bis MI, 09:00 Uhr benötigen wir die Wahl jener beiden Fächer, die zur WHP absolviert werden.
Die Aufstiegsberechtigung kann dann gewährt werden, wenn die Klassenkonferenz ausreichend Leistungsreserven sieht und daraus eine Prognose ableiten kann, wonach die Defizite in den Fächern mit Nicht genügend ausgeglichen werden können, ohne Gefahr zu laufen, auch in anderen Fächern den Anforderungen nicht mehr überwiegend gerecht werden zu können. Dies ist im §25(2)c SchUG geregelt undim SJ 2019/20 auch für zwei NG als Ausnahme möglich.
 
Wenn also zu den WHP im Herbst NG ausgeglichen werden, kann die Klassenkonferenz auch dann noch Aufstiegsberechtigungen aussprechen.
Die Entscheidung ist in jedem einzelnen Fall eine pädagogische Abwägung und grundsätzlich als eine Ausnahme zu sehen (Erkenntnis des VwGH). Siehe dazu auch die Erläuterungen des bmbwf https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulrecht/rs/1997-2017/1997_20.html

Die Einteilung der WHP am MO und DI der ersten Schulwoche erfolgt spätestens in der ersten Ferienwoche und wird per Mail übermittelt.

 

Weitere Informationen, Angebote und Termine:

 
Ich wünsche Ihnen heute einen gesunden Sommerbeginn,
euch eine gute Zeit der Erholung von den ungewohnten Umständen seit Mitte März,
uns allen einen Herbst, der mit guten Vorzeichen startet und zur Normalität zurückführt,
vielleicht verbessert durch Erfahrungen, die wir jetzt sammeln konnten.
 
Alles Gute,
fit und gsund bleim!
Mag. Jochen Gaderer
Direktor
+43(0)662-627385-42